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   BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R   

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BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R (https://dejure.org/2013,17482)
BSG, Entscheidung vom 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R (https://dejure.org/2013,17482)
BSG, Entscheidung vom 25. April 2013 - B 8 SO 12/12 R (https://dejure.org/2013,17482)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers gegen den zuständigen Rehabilitationsträger - Präjudiziabilität einer Entscheidung des VG zur Leistungspflicht des ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 4 S 1 SGB 9, § 14 Abs 1 S 1 Halbs 1 SGB 9, § 14 Abs 1 S 2 SGB 9, § 75 Abs 2 Alt 1 SGG, § 141 Abs 1 Nr 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - keine notwendige Beiladung des Leistungsberechtigten bei einem Erstattungsstreit zwischen Rehabilitationsträgern - Präjudiziabilität einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen der Elternassistenz; Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers gegen den zuständigen Rehabilitationsträger

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - keine notwendige Beiladung des Leistungsberechtigten bei einem Erstattungsstreit zwischen Rehabilitationsträgern - Präjudiziabilität einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen der Elternassistenz; Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers gegen den zuständigen Rehabilitationsträger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 884
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R
    Sinn und Zweck des § 14 SGB IX ist lediglich eine schnelle Zuständigkeitsklärung im Außenverhältnis (BSGE 93, 283 ff RdNr 7 mwN = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1) , nicht aber eine Zuständigkeits- und Lastenverschiebung im Innenverhältnis der Leistungsträger (BSGE 98, 267 ff RdNr 15 f = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4) .

    Der eigentlich zuständige Leistungsträger ist sogar im Außenverhältnis nicht völlig aus seiner Verantwortung entlassen (vgl BSGE 93, 283 ff RdNr 9 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1) ; vielmehr bleibt er weiter zusammen mit dem zuständig gewordenen Zweitangegangenen sachlich involviert und ist sowohl am Verwaltungsverfahren als auch am Gerichtsverfahren wegen der Identität des Verfahrensgegenstands notwendig zu beteiligen, und zwar nicht als anderer Leistungsträger, sondern als derjenige, der - nicht zuletzt wegen seiner fachlichen Kompetenz - an der Entscheidung des zuständig gewordenen zweitangegangenen Rehabilitationsträgers beteiligt werden muss, weil materiellrechtlich er der eigentlich zuständige ist (vgl BSGE 93, 283 ff RdNr 5 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1) .

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 9/09 R

    Zuständigkeit für die Gewährung einer stationären Reha-Maßnahme; Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R
    Die Vorschrift räumt dem zweitangegangenen Rehabilitationsträger gegenüber dem materiellrechtlich originär zuständigen Träger einen spezialgesetzlichen Anspruch ein, der die allgemeinen Erstattungsansprüche der §§ 102 ff SGB X verdrängt (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 36 RdNr 11; SozR 4-3250 § 14 Nr. 10 RdNr 11 mwN) .

    Es kann offenbleiben, ob bzw wann die Grundsätze der Präjudiziabilität in anderen Erstattungsstreitigkeiten greifen (vgl etwa: BSGE 58, 119 ff = SozR 1300 § 104 Nr. 7; BSG SozR 1500 § 141 Nr. 13) ; jedenfalls müssen diese für die besondere Konstellation der Zuständigkeitsverschiebung im Außenverhältnis nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX wegen der aufgedrängten Zuständigkeit (vgl dazu: BSGE 98, 277 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4; BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 10 RdNr 11) gelten.

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R
    Sinn und Zweck des § 14 SGB IX ist lediglich eine schnelle Zuständigkeitsklärung im Außenverhältnis (BSGE 93, 283 ff RdNr 7 mwN = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1) , nicht aber eine Zuständigkeits- und Lastenverschiebung im Innenverhältnis der Leistungsträger (BSGE 98, 267 ff RdNr 15 f = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4) .
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R
    Es kann offenbleiben, ob bzw wann die Grundsätze der Präjudiziabilität in anderen Erstattungsstreitigkeiten greifen (vgl etwa: BSGE 58, 119 ff = SozR 1300 § 104 Nr. 7; BSG SozR 1500 § 141 Nr. 13) ; jedenfalls müssen diese für die besondere Konstellation der Zuständigkeitsverschiebung im Außenverhältnis nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX wegen der aufgedrängten Zuständigkeit (vgl dazu: BSGE 98, 277 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4; BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 10 RdNr 11) gelten.
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Sozialhilfe -

    Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R
    Bei dem vorliegend allein in Betracht kommenden Erstattungsanspruch nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX handelt es sich jedoch nicht um einen von der Rechtsposition des Leistungsempfängers abgeleiteten, sondern um einen eigenständigen Anspruch, der nur die Verteilung leistungsrechtlicher Verpflichtung zwischen Klägerin und Beklagtem betrifft; durch die Weiterleitung des Antrags nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX wird gegenüber dem Leistungsberechtigten eine eigene gesetzliche Verpflichtung des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers im Außenverhältnis begründet, und die Leistungsbewilligung bildet für den Leistungsberechtigten den Rechtsgrund zum Behaltendürfen der Leistung (Senatsurteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R - RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R
    Es kann offenbleiben, ob bzw wann die Grundsätze der Präjudiziabilität in anderen Erstattungsstreitigkeiten greifen (vgl etwa: BSGE 58, 119 ff = SozR 1300 § 104 Nr. 7; BSG SozR 1500 § 141 Nr. 13) ; jedenfalls müssen diese für die besondere Konstellation der Zuständigkeitsverschiebung im Außenverhältnis nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX wegen der aufgedrängten Zuständigkeit (vgl dazu: BSGE 98, 277 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4; BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 10 RdNr 11) gelten.
  • BSG, 09.05.1984 - 4 RJ 44/83

    Zulässigkeit des Rechtswegs bei Rechtsänderung

    Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R
    Es kann offenbleiben, ob bzw wann die Grundsätze der Präjudiziabilität in anderen Erstattungsstreitigkeiten greifen (vgl etwa: BSGE 58, 119 ff = SozR 1300 § 104 Nr. 7; BSG SozR 1500 § 141 Nr. 13) ; jedenfalls müssen diese für die besondere Konstellation der Zuständigkeitsverschiebung im Außenverhältnis nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX wegen der aufgedrängten Zuständigkeit (vgl dazu: BSGE 98, 277 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4; BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 10 RdNr 11) gelten.
  • BSG, 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R

    Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur

    Die Rechtsposition des Versicherten wird somit durch einen Erstattungsstreit der Rehabilitationsträger im Rahmen des § 14 Abs. 4 SGB IX aF nicht berührt (BSG Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 12/12 R - SozR 4-1500 § 141 Nr. 2 RdNr 9) .

    Die Vorschrift räumt dem zweitangegangenen Rehabilitationsträger gegenüber dem materiell-rechtlich originär zuständigen Träger einen spezialgesetzlichen Anspruch ein, der die allgemeinen Erstattungsansprüche der §§ 102 ff SGB X verdrängt (BSG Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 12/12 R - SozR 4-1500 § 141 Nr. 2 RdNr 10 mwN; s auch BSG Urteil vom 11.9.2018 - B 1 KR 6/18 R - BSGE 126, 269 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 29, RdNr 9 f) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - L 9 SO 429/13

    Kosten für die Bereitstellung eines Integrationshelfers aus Mitteln der Jugend-

    Daraus folgt nach der Rechtsprechung des BSG auch, dass eine rechtskräftige Entscheidung über die Erbringung der begehrten Leistung im Außenverhältnis präjudizielle Wirkung dergestalt entfaltet, dass derjenige Rehabilitationsträger, der nach der das Außenverhältnis zum Leistungsberechtigten betreffenden rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung unabhängig von § 14 SGB IX materiellrechtlich zuständig ist, dem nach § 14 SGB IX im Außenverhältnis zum Leistungsberechtigten verpflichteten Rehabilitationsträger im Erstattungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX nicht entgegenhalten kann, er sei nach materiellem Recht für die Leistungserbringung gar nicht zuständig (vgl. BSG, Urt. v. 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R -, juris Rn. 11 ff.).
  • VG Saarlouis, 06.04.2018 - 3 K 898/17

    Kostenerstattungsstreit zwischen Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger;

    Die Position des Leistungsberechtigten wird im Rahmen eines Erstattungsstreits grundsätzlich nicht berührt.(Vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R -, Rn. 10, juris und - B 8 SO 12/12 R -, Rn. 9, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.10.2015 - L 8 SO 122/12 -, Rn. 20, juris.).
  • LSG Bayern, 22.04.2021 - L 18 SO 18/19

    Sozialhilfe: Originäre sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

    Die Vorschrift räumt dem zweitangegangenen Rehabilitationsträger gegenüber dem materiell-rechtlich originär zuständigen Träger einen spezialgesetzlichen Anspruch ein, der die allgemeinen Erstattungsansprüche verdrängt (BSG, Urteil vom 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R, juris Rn. 10).

    Die Erstattungsregelung nach § 14 Abs. 4 S. 1 SGB IX a.F. bzw. § 16 Abs. 1 SGB IX n.F., die Ansprüche dieses zweitangegangenen Trägers betrifft, geht als "lex specialis" den allgemeinen Erstattungsansprüchen zwischen Sozialleistungsträgern nach den §§ 102ff. SGB X vor und verdrängt diese in ihrem Anwendungsbereich (BSG, Urteil vom 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R, Rn. 10; Luik in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX , § 14 Rn. 7, 119; Ulrich in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX , § 16 Rn. 2, 24 jeweils m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsstreit zwischen Sozialhilfeträgern

    § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX gewährt damit dem Rehabilitationsträger, an den von dem zuerst angegangenen Träger ein Antrag auf Teilhabeleistungen nach Prüfung der Zuständigkeit weitergeleitet worden ist (vgl. § 14 Abs. 1 SGB IX; sog. zweitangegangener Träger), einen spezialgesetzlichen Erstattungsanspruch gegenüber dem materiell-rechtlich originär zuständigen Träger, der die allgemeinen Erstattungsansprüche der §§ 102 ff. SGB X verdrängt (BSG, Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 12/12 R -, SozR 4-1500 § 141 Nr. 2, juris Rdnr. 10; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 36 Rdnr. 11; SozR 4-3250 § 14 Nr. 10 Rdnr. 11 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 AY 30/15

    Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG ; Bindungswirkung eines Leistungsurteils

    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht im Übrigen in einer jüngeren Entscheidung vom 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R (Rn. 11) zur Rechtskraftwirkung eines im Vorprozess ergangenen, den dortigen Leistungsberechtigten gerade begünstigenden verwaltungsgerichtlichen Urteils dargelegt, die dortigen Ausführungen zur Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers und darüber hinaus sogar zu den Anspruchsvoraussetzungen der §§ 53 ff. SGB XII sowie zur Konkurrenzregelung des § 10 Abs. 4 SGB VIII seien für die am späteren Erstattungsstreit Beteiligten präjudiziell in bindender Weise festgestellt worden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - L 12 SO 204/19

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ; Anforderungen

    Eine notwendige Beiladung des Hilfeempfängers nach § 75 Abs. 2 Alt. 1 SGG ist nicht gegeben, weil er die Leistung bereits erhalten hat, diese nicht nochmals beanspruchen kann und die Entscheidung über die Erstattungsforderung keine Auswirkungen auf seine Rechtsposition hat (vgl. BSG Urteile vom 25.04.2013, B 8 SO 12/12 R, Rn. 9, juris; vom 12.11.2013, B 1 KR 27/12 R, Rn. 8, juris; und vom 26.10.2017, B 8 SO 12/16 R, Rn. 12 m.w.N., juris).
  • VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 2465/16

    Kostenerstattungsstreit zwischen Sozialhilfe und Jugendhilfeträger,

    Die Position des Leistungsberechtigten wird im Rahmen eines Erstattungsstreits grundsätzlich nicht berührt.(Vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R -, Rn. 10; juris und - B 8 SO 12/12 R -, Rn. 9, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.10.2015 - L 8 SO 122/12 -, Rn. 20, juris.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2015 - L 8 SO 122/12
    Die Position des Leistungsberechtigten wird im Rahmen eines Erstattungsstreits grundsätzlich nicht berührt (vgl. BSG, Urteile vom 25. April 2013 - B 8 SO 6/12 R - juris Rn. 10 und - B 8 SO 12/12 R juris Rn. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 KR 1253/22

    Anspruch eines Notfallsanitäters auf Versorgung mit einem aufzahlungspflichtigen

    Für die Frage der Erstattung ist daher die Feststellung ausschlaggebend, ob die Beigeladene für die Leistung zuständig ist (vgl zur Präjudizialität im Rahmen des § 14 Abs. 4 SGB IX aF ausführlich BSG 25.04.2013, B 8 SO 12/12 R, SozR 4-1500 § 141 Nr. 2, Rn 11 f; ferner LSG Baden-Württemberg 02.02.2021, L 11 KR 2192/19).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 2192/19

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Hörgerät - Notwendigkeit zur

  • VGH Bayern, 30.07.2019 - 12 BV 16.2545

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers für Aufwendungen

  • VG Saarlouis, 16.03.2018 - 3 K 2297/16

    Kostenerstattungsstreit zwischen Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger

  • LSG Hessen, 17.05.2023 - L 4 SO 205/20

    Anspruch auf Kostenerstattung für erbrachte Leistungen zur Teilhabe am

  • VG Minden, 13.05.2016 - 6 K 2239/15

    Pflicht zur Kostentragung für die Unterbringung einer Hilfeempfängerin in einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 8 SO 204/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 9 SO 427/14

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2022 - L 2 SO 63/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung der beigeladenen

  • SG Würzburg, 12.12.2018 - S 15 SO 107/16

    Abgewiesene Klage im Streit um Kostenerstattung für Jugendhilfe

  • VG Saarlouis, 19.04.2018 - 3 K 2299/16

    Kostenerstattungsstreit zwischen Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger; Vorliegen

  • VG Saarlouis, 27.02.2018 - 3 K 897/17

    Kostenerstattungsanspruch des zweitangegangenen Trägers gemäß § 14 Abs. 4 SGB IX

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 8 SO 152/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2018 - L 8 SO 168/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2018 - L 8 SO 238/15
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